Betrugsmasche „Schockanrufe“ – Polizei gibt Tipps
Immer wieder gehen bei der Polizei Hinweise auf sogenannte Schockanrufe ein. Kriminelle gaukeln ihren potentiellen Opfern am Telefon frei erfundene Schauergeschichten vor und versuchen so an ihr Vermögen zu gelangen.
Dabei geben sich die Anrufer beispielsweise als Polizeibeamte oder als Vertreter von Staatsanwaltschaft und Justiz aus. Sie schildern, dass ein Verwandter eine Straftat begangen oder einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und eine sofortige Inhaftierung nur durch die Zahlung einer Kaution verhindert werden könne. Diese soll dann in Form von Bargeld oder anderen Wertgegenständen wie Schmuck abgeholt werden.
Bei dieser Betrugsmasche versuchen die Täter ihre Opfer am Telefon derart unter Druck zu setzten und sie so zu einer Übergabe von Geld oder anderen Vermögenswerten zu drängen.
Aber nicht nur am Telefon versuchen die Kriminellen an das Vermögen ihrer Opfer zu gelangen. Auch die Messenger-Dienste, wie WhatsApp, nutzen sie für ihre Taten. Die Täter schreiben ihre Opfer an, geben sich als Enkel, Sohn oder Tochter aus und bitten um Geld. Wie auch beim Schockanruf wird ein Notfall vorgetäuscht und so Druck aufgebaut.
Die Polizei warnt ausdrücklich vor diesen Betrugsarten und rät dazu, vor allem auch mit älteren Familienangehörigen über dieses Phänomen zu sprechen und sie zu sensibilisieren.
Die Tipps Ihrer Polizei:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen im Chat oder am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
- Übergeben Sie niemals hohe Bargeldsummen oder Wertgegenstände an Fremde oder Unbekannte.
- Seien Sie misstrauisch, wenn am Telefon/ im Chat Bargeld oder Wertsachen gefordert werden!
- Wählen Sie 110: Wenn Ihnen Ihr Bauchgefühl signalisiert „Da stimmt irgendetwas nicht!“
- Rufen Sie zur Überprüfung Ihre Angehörigen unter den Ihnen bekannten Rufnummern an
- Erzählen Sie einer Person Ihres Vertrauens von den Anrufen oder Nachrichten.
- Versuchen Sie, sich möglichst viele Details wie die angezeigte Telefonnummer, sprachliche Besonderheiten des Anrufers etc. zu merken.
Denken Sie daran:
- Die Behandlung eines Unfallopfers ist nie von der vorherigen Zahlung eines Geldbetrags abhängig.
- Eine Schadensersatzforderung, eine Krankenhausrechnung oder eine gerichtliche Mitteilung wird immer schriftlich zugestellt. Andere Formen sind in Deutschland nicht üblich.
- Es gibt endlos viele Varianten solcher Anrufe. Alle haben ein Ziel: Ihr Geld!Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de.
- Wählen Sie beim kleinsten Verdacht die 110.