Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei

Seit dem 01.09.2019 können in Bremerhaven Schwertransporte, die aufgrund ihrer Abmessungen und Gewichte bisher nur durch die Polizei begleitet werden durften, nun auch durch private Firmen begleitet werden. Die Polizei übergibt dabei hoheitliche Aufgaben an die Gewerbetreibenden, die sich dafür qualifiziert haben.

Voraussetzungen dafür sind z.B.:

-theoretisch und praktisch geschulte Fahrer, die auf den Strecken eingewiesen wurden
-die Fahrer müssen durch die Straßenverkehrsbehörde zum Verwaltungshelfer ernannt sein
-Begleitfahrzeuge der neuesten Generation (BF 4)
-Gültige Erlaubnisse

Das Straßenbild wird sich während der Begleitung von GST deutlich verändern, da sich immer mehrere Begleitfahrzeuge in der Nähe des Schwertransportes befinden werden, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten. Dabei müssen die Begleitfahrzeuge bestimmte Positionen einnehmen, die in der Genehmigung vorgeschrieben sind. Die Fahrer dürfen in Bremerhaven keine eigenen Ermessensentscheidungen treffen. Autofahrer müssen die von den Begleitfahrzeugen gesetzten Verkehrszeichen befolgen. Die Beschulungen der Fahrer und deren Einweisung in die Strecken erfolgten in den vergangenen Wochen durch die Mitarbeiter der Verkehrsdienste. Die Ernennungen zum Verwaltungshelfer durch die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven stehen noch aus, können aber jederzeit durchgeführt werden. Da noch überwiegend ältere Erlaubnisse im Umlauf sind, die eine Polizeibegleitung beinhalten, wird es voraussichtlich bis zu drei Monate dauern, bis die Umstellung auf Verwaltungshelfer vollzogen ist.
„Es wird mit einem spürbaren Rückgang der Transportbegleitungen durch die Polizei gerechnet“ erklärte der Leiter Verkehrsdienste, Mario Reichow. Der Erste Hauptkommissar rechnet mit einer spürbaren Entlastung seiner Beamten in diesem Bereich von über 70%. In den vergangenen Jahren musste die OPB jährlich zwischen 3.000 und 4.000 Schwertransporte in Bremerhaven begleiten.
Die Polizeibegleitung bleibt weiterhin erforderlich, wenn von den für die private Begleitung vorgesehenen Strecken abgewichen wird. Diese Verfahrensweise gilt vorerst während der Bauzeit des Hafentunnels. Mit der Fertigstellung werden die Parameter angepasst.

 

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