Autofahrerin am Losfahren gehindert: Strafanzeige
Kurioser Fall für die Bremerhavener Polizei am Dienstagmittag, 26. Juli: Ein Anrufer hatte die Beamten vom Parkplatz eines Supermarktes im Stadtteil Mitte angerufen. Er hatte beobachtet, wie eine Autofahrerin den Supermarkt betreten und offenbar einen Hund in ihrem Pkw zurückgelassen hatte. Der Anrufer gab an, sich nun Sorgen um das Tier zu machen. Wenige Augenblicke später, noch bevor die alarmierten Beamten an dem Supermarkt eintrafen, war die Autofahrerin zu ihrem Fahrzeug zurückgekehrt und wollte weiterfahren. Der Zeuge stellte sich daraufhin hinter das Auto und verhinderte so, dass die Frau losfahren konnte. Trotz mehrmaliger Aufforderung habe er dem Auto keinen Platz gemacht, schilderte die Frau gegenüber den Polizeibeamten. Dies sei mehrere Minuten lang so gegangen. Eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Parteien folgte. Die Polizisten konnten aufgrund der moderaten Temperaturen und der nur kurzen Abwesenheit der Autofahrerin keine Tierwohlgefährdung feststellen. Stattdessen fertigten sie eine Anzeige gegen den Bremerhavener wegen Nötigung.