Auto ohne Zulassung und Versicherung, Fahrer ohne Führerschein

Dass der Käufer eines Autos sein neues Vehikel möglichst rasch in Betrieb nehmen möchte, ist menschlich durchaus nachvollziehbar. Allein: Zugelassen und mit Kennzeichen ausgestattet muss der Wagen sein. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Führer des Kraftfahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzen muss.

All dies war offenbar einem 18-Jährigen nicht so wichtig, als er am Sonntagabend, 24. Juli, gegen 21 Uhr auf dem Wilhelm-Kaisen-Platz in Bremerhaven-Lehe kontrolliert wurde. Die Polizei hatte einen Hinweis darauf erhalten, dass dort eine Person ein nicht zugelassenes Auto bewege. Im Rahmen der Kontrolle fanden die Beamten heraus, dass der gebraucht erworbene Audi tatsächlich noch nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet worden war. Stattdessen hatten der Besitzer und seine Freundin die Kennzeichen des Wagens der jungen Frau abmontiert und am Audi angebracht. Damit war nach ersten Erkenntnissen der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Zudem bestand für den Audi zu diesem Zeitpunkt auch kein Versicherungsschutz, sodass ein zweiter Straftatbestand griff. Der 18-Jährige gab darüber hinaus an, über keine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen.

Nachdem die Polizeibeamten entsprechende Strafanzeigen gegen den 18-Jährigen und seine Partnerin gefertigt hatten, musste sich das Pärchen auch um einen Abschleppwagen kümmern, der das Fahrzeug zurück zur Wohnanschrift des Besitzers bringen sollte.

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