Auffahrunfall mit drei Fahrzeugen: Beifahrerin muss verletzt ins Krankenhaus

Eine verletzte Person und drei beschädigte Autos: Das ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls, der sich am Mittwochnachmittag, 18. September, gegen 17.40 Uhr in Bremerhaven-Geestemünde ereignet hat.

Nach bisherigen Erkenntnissen befanden sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Fahrzeuge auf der Stresemannstraße, um in nördliche Richtung zu fahren. Im Bereich Grimsbystraße bemerkte ein Fahrzeugführer, dass sich von rechts ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn näherte und die Stresemannstraße kreuzen wollte. Der 56-jährige Fahrzeugführer bremste daraufhin ab, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Ein ihm folgender, 47 Jahre alter Autofahrer konnte ebenfalls rechtzeitig bremsen. Der dritte Autofahrer in dieser Reihe, ein 72-Jähriger, hatte offenbar zu wenig Abstand zum Vordermann und fuhr diesem auf. Hierdurch wurde auch das mittlere Fahrzeug auf den vordersten Wagen geschoben.

Am Wagen des 72-Jährigen lösten die Airbags aus. Die 65-jährige Beifahrerin in diesem Wagen verletzte sich bei der Kollision. Sie wurde vom Rettungsdienst der Feuerwehr in ein Krankenhaus gebracht.

Die Sachschäden an den drei beteiligten Fahrzeugen schätzt die Polizei auf rund 12.500 Euro. Gegen den 72-Jährigen wurde eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gefertigt.

Hierzu folgende Hinweis Ihrer Polizei:

Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn machen. Das regelt Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung.

Doch hierbei gilt es, einige Dinge zu beachten:

  • Bei Blaulicht und Martinshorn keine Panik!
  • Halten Sie Ausschau, woher das Einsatzfahrzeug kommt. Im Idealfall schalten Sie das Radio aus und öffnen das Fenster. So können Sie am besten feststellen, aus welcher Richtung das Einsatzfahrzeug kommt.
  • Schätzen Sie ab, wohin die Retter wollen. Beachten Sie hierbei auch die Blinker der Einsatzfahrzeuge.
  • Überlegen Sie, wie man am besten Platz verschafft.
  • „Zum Straßenrand ausweichen“ lautet ein probates Rezept, wenn ein Einsatzfahrzeug von hinten naht. Kommt es von der Seite, ist sofortiges Anhalten anzuraten. Dabei nicht vergessen, dass auch noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ein hartes Bremsmanöver ohne Blick nach hinten kann leicht einen Auffahrunfall auslösen. Ein Ausweichmanöver kann andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.
  • „Freie Bahn schaffen“ bedeutet im Wesentlichen, dass man nach rechts an den Straßenrand fährt. Dies gilt bei engen Straßen übrigens für beide Fahrtrichtungen, bei mehrspurigen Straßen sollte eine Rettungsgasse geschaffen werden.
  • Was tun, wenn man vor einer roten Ampel steht und sich ein Einsatzfahrzeug nähert? Wenn das erste Auto ein Stück nach vorne und zur Seite fährt, können die anderen folgen und es entsteht schnell eine Rettungsgasse. Um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen, ist das einmalige Überfahren der roten Ampel erlaubt. Wer hierbei geblitzt wird, sollte sich Datum, Uhrzeit und Typ des Einsatzfahrzeugs notieren, für das man Platz gemacht hat. Mit diesen Angaben kann gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden.

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