Achtung Wucher – Polizei warnt vor überteuerten Handwerkerarbeiten

Immer wieder bieten reisende Handwerker Leistungen wissentlich zu einem unverhältnismäßig hohen Preis an. Bei den spontan angebotenen Handwerkerleistungen rund um Haus und Hof handelt es sich oft um Dach- und Pflasterarbeiten, Reinigungsarbeiten oder Grünholzbeschneidung. Die unmittelbar begonnenen Dienstleitungen dienen hier allerdings oft als Täuschung und werden nicht beendet oder nur unzufriedenstellend ausgeführt. Die Bezahlung wird dann trotzdem vehement gefordert oder das Geld muss bereits im Vorfeld entrichtet werden.

So auch in einem Fall aus der vergangenen Woche. Ersten Erkenntnissen zufolge werkelte am Freitag, 25. März, ein 88-Jähriger im Bremerhavener Stadtteil Geestemünde in dem Garten seines Einfamilienhauses am Wikinger Weg, als er von Mitarbeitern einer derzeit unbekannten Firma angesprochen wurde. Diese baten dem Senior spontan verschiedene Leistungen am Haus und im Garten an. Man einigte sich und im Verlauf der folgenden Tage führte die Firma Arbeiten, wie den Neuanstrich der Fassade und Grünholzbeschnitt, aus. Das Ergebnis: mangelhaft und teuer. Zudem verlangten die Mitarbeiter Zahlungen für Dienstleistungen, die noch nicht erbracht worden sind. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf Wucher. Sachdienliche Hinweise werden unter der Rufnummer 0471/ 953-4444 entgegengenommen.

 

Die Polizei Bremerhaven warnt an dieser Stelle ausdrücklich vor spontanen Haustürgeschäften und gibt folgende Tipps:

 

  • Nutzen Sie stets eine Türsprechanlage oder öffnen sie die Haustür nur mit einer Türsperre.
  • Erteilen Sie keine spontanen Aufträge für Reinigungs- oder Gartenarbeiten an sogenannte Drückerkolonnen. Lassen Sie sich zunächst eine Visitenkarte oder ein Faltblatt mit Angaben zum Firmennamen, Firmenanschrift und ggfs. Internetadresse geben. Diese Angaben können dann in Ruhe von Ihnen geprüft werden.
  • Grundsätzlich ist es sinnvoll, Vergleichsangebote von ortsansässigen Handwerkern einzuholen und Angebote zu vergleichen.
  • Sollten Sie unsicher sein, ziehen Sie einen Nachbarn oder Angehörigen hinzu und bitten ihn um Unterstützung.
  • Vergessen Sie nicht: Schwarzarbeit ist strafbar – für alle Beteiligten!
  • Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen, also an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
  • Sinnvoll ist daher eine schriftliche Vereinbarung, dass die geleistete Arbeit nicht bar bezahlt, sondern der Betrag nach Erhalt einer Rechnung überwiesen wird.

Bei verdächtigen Personen oder Angeboten notieren Sie sich das Kennzeichen der Fahrzeuge und informieren Sie sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110.

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