58 Verwarnungen bei Polizeikontrolle

Beamte des Polizeireviers Bremerhaven Leherheide überwachten gestern, 19.Juli, die verbotswidrige Durchfahrt auf der Wurster Straße in Höhe des ehemaligen Tierheims.

Hierbei konnten die Polizisten 58 Verkehrssünder feststellen, die eine verbotswidrige Abkürzung nehmen wollten. Einige Autofahrer nehmen die Wurster Straße als Abkürzung in Richtung Hafen bzw. aus Richtung Hafen kommend, in Richtung Leherheide.

Die Wurster Straße darf für den normalen Straßenverkehr in beide Richtungen jeweils nur bis zur Zufahrt Deponie „Grauer Wall“ befahren werden. Lediglich für die Bremerhavener Verkehrsbetriebe „Bremerhaven Bus“ besteht hier eine Ausnahmegenehmigung. Die Polizei Bremerhaven weist darauf hin, dass in unregelmäßigen Abständen solche Durchfahrtsverbote immer wieder kontrolliert werden.

Das Verkehrszeichen 250 verbietet laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art. Damit gilt es für alle Arten von Kraftfahrzeugen aber auch für Fahrräder, es sei denn, die Beschilderung lässt eine Ausnahme zu. Bei Missachtung kann die Ordnungsbehörde ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 100 € verhängen.

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