4-jähriger bei Unfall mit E-Scooter verletzt
Die Beamten der Polizei Bremerhaven wurden am Dienstagmittag, dem 13. September, zu einem Unfall mit einem sogenannten E-Scooter in der Adolf-Kolping-Straße, im Bremerhavener Ortsteil Königsheide, gerufen. Dabei wurde ein Kind leicht verletzt.
Bei diesem Alleinunfall stürzte der Vater, der gemeinsam mit seinem 4-jährigen Sohn auf dem E-Scooter fuhr, in Höhe der Heinrich-Brauns-Straße offenbar aufgrund eines Fahrfehlers zu Boden. Dabei erlitt der Junge leichte Verletzungen. Er wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Reinkenheide gebracht.
Für die Nutzung solcher E-Scooter, die rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, gibt die Polizei Bremerhaven erneut folgende wichtigen Hinweise:
- Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt
sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.
- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.
Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist
nicht erlaubt.
- Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.
- E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern
nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege
und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.
- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist
während der Fahrt verboten.
- Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können
schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt
ausdrücklich das Tragen eines Helmes!