4-jähriger bei Unfall mit E-Scooter verletzt

Die Beamten der Polizei Bremerhaven wurden am Dienstagmittag, dem 13. September, zu einem Unfall mit einem sogenannten E-Scooter in der Adolf-Kolping-Straße, im Bremerhavener Ortsteil Königsheide, gerufen. Dabei wurde ein Kind leicht verletzt.

Bei diesem Alleinunfall stürzte der Vater, der gemeinsam mit seinem 4-jährigen Sohn auf dem E-Scooter fuhr, in Höhe der Heinrich-Brauns-Straße offenbar aufgrund eines Fahrfehlers zu Boden. Dabei erlitt der Junge leichte Verletzungen. Er wurde vorsorglich mit einem Rettungswagen ins Klinikum Reinkenheide gebracht.

Für die Nutzung solcher E-Scooter, die rechtlich als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet werden, gibt die Polizei Bremerhaven erneut folgende wichtigen Hinweise:

 

- Die Fahrerin oder der Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt

   sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig.

- Es gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.

   Auch die Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist

   nicht erlaubt.

- Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden.

- E-Scooter müssen den Radweg oder Radfahrstreifen nutzen. Sofern

   nicht vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Gehwege

   und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden.

- Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist

   während der Fahrt verboten.

- Eine Helmpflicht besteht nicht. Stürze oder Unfälle können

  schwere gesundheitliche Folgen haben. Die Polizei empfiehlt

  ausdrücklich das Tragen eines Helmes!

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