28-Jährige ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs - Ermittlungen auch gegen Fahrzeughalterin

Bei einer Verkehrskontrolle im Bremerhavener Ortsteil Bürgerpark stellten Einsatzkräfte der Polizei am gestrigen Mittwoch, 12. Juli, fest, dass eine 28-jährige Mercedes-Fahrerin ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Das Auto hatte ihr eine Freundin überlassen. Beide Frauen erwartet nun ein Strafverfahren.

Weil sie während der Fahrt ihr Handy nutzte, wurde eine Streifenwagenbesatzung gegen 20 Uhr im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße auf die Fahrerin eines weißen Mercedes aufmerksam. Die Beamten stoppten die Autofahrerin. Bei der anschließenden Kontrolle versuchte die Frau zunächst durch Ausreden zu erklären, warum sie weder einen Führerschein noch sonstige Ausweispapiere bei sich hat, gestand dann aber: Sie hätte gar nicht fahren dürfen, weil sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das Auto hatte sich die 28-Jährige von einer Freundin geliehen.

Die Autofahrerin erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Auch ihre 20-jährige Freundin erwartet ein Strafverfahren. Der Grund: Fahrzeughalter müssen grundsätzlich dafür sorgen tragen, dass Personen, denen sie ihr Fahrzeug überlassen, auch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Polizei rät deshalb: Gehen Sie auf Nummer Sicher und lassen Sie sich vor dem Verleihen ihres Fahrzeuges den Führerschein zeigen.

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