Wenn Unbekannte plötzlich klingeln

Im Zusammenhang mit dem Phänomen Wohnungseinbruch gibt es eine ganze Reihe von Delikten, die begangen werden, während die Bewohner des betroffenen Eigenheims bzw. der betroffenen Wohnung nicht zu Hause sind.

Es liegen Erkenntnisse vor, wonach die Täter in einer Vielzahl von Fällen vor Begehung der Tat an der Haustür klingeln, um sich zu vergewissern, dass wirklich niemand zu Hause ist.

Das lässt den Schluss zu, dass es auch Fälle geben muss, in denen die potenziellen Täter klingeln, die Hausbewohner/Wohnungsnehmer aber doch zu Hause sind und die Tür öffnen.
Die Person, die geklingelt hat, müsste dann in der Regel improvisieren und zu einer Ausrede greifen oder eine unverfängliche Nachfrage stellen (z. B. Suche nach Hausnummer oder die Suche nach entlaufenen Tieren), um die Situation zu erklären.
Die Hausbewohner/Wohnungsnehmer denken sich möglicherweise nicht viel dabei, so dass die Sache für sie erledigt ist.

Unser Tipp:

Wenn bei Ihnen plötzlich unbekannte Leute an der Tür klingeln und sich nach dem Öffnen mit fadenscheinigen Erklärungen wieder aus der Affaire ziehen, sollten Sie sofort über den Notruf die Polizei anrufen, damit nach Möglichkeit die klingelnde Person noch in der Nähe angetroffen und überprüft werden kann oder damit zumindest bei den Leuten, bei denen geklingelt wurde, eine Personenbeschreibung eingeholt werden kann. 

Auch wenn sich ein gemeldeter Verdacht nicht erhärtet, entstehen Ihnen dadurch keine Kosten. Die Angst vor möglichen 'Repressalien' durch die gemeldeten Personen aufgrund der Benachrichtigung der Polizei ist unbegründet. Die Polizeibeamten werden, wenn sie Personen antreffen, deren Personalien feststellen, sie aber nicht mit dem Anrufer konfrontieren.
Sollte keine Person angetroffen werden, wird eine Nachfrage bei dem Anrufer zu einer Personenbeschreibung erfolgen.

Nur mit Ihnen zusammen kann es der Polizei gelingen, Einbrüche aufzuklären oder im Idealfall zu verhindern.

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