Was ist zu tun, wenn mir ein Unfall passiert ist?

Hinweise

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

  • Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.

Was können Sie machen?

  • Unfallbeteiligte sind verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich anzuhalten, auch wenn sie selbst nicht verletzt sind oder keinen Schaden an ihrem Fahrzeug haben.

  • Unfallbeteiligt sind alle, deren Verhalten nach den entsprechenden Umständen zum Entstehen des Verkehrsunfalles beigetragen haben könnte.

  • Bei Verkehrsunfällen mit geringem Sachschaden sollte die Fahrbahn geräumt und die beteiligten Fahrzeuge an den Straßenrand gefahren werden.

  • Die Unfallstelle muss abgesichert werden. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf.

  • Verlassen Sie das Fahrzeug und warten Sie außerhalb des Fahrzeuges und nicht direkt auf der Fahrbahn, ggf. hinter der Leitplanke.

  • Verständigen Sie die Polizei (kostenlos unter 110) und bei Unfällen mit schwerer verletzten Personen auch die Feuerwehr (kostenlos unter 112).

  • Leisten Sie Erste Hilfe!

  • Halten Sie Führerschein, Fahrzeugpapiere und den Personalausweis für die Anzeigenaufnahme der Beamten bereit.

  • Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrer Versicherung (von der Polizei erhalten Sie nach der Unfallaufnahme eine Vorgangsnummer, die Sie für die Versicherung brauchen).

 

Tipps zur Unfallverhütung:

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.

  • Halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein.

  • Vermeiden Sie grundsätzlich den Konsum von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen!

  • Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Medikamente eingenommen haben, die Ihre Fähigkeit, dieses Fahrzeug zu führen, einschränken (bitte Beipackzettel lesen)!

  • Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen.

  • Bestehen Sie nicht auf Ihrem (Vorfahrts-)Recht.

Wie es weitergeht?

In den meisten Fällen organisieren Sie nach einem Verkehrsunfall alle weiteren Veranlassungen gemeinsam mit Ihrer Versicherung, ohne, dass ein weiterer Kontakt zur Polizei notwendig ist.

Als verursachender Unfallbeteiligter erhalten Sie womöglich einen schriftlichen Bescheid (Verwarngeld oder Bußgeld) von der zuständigen Bußgeldstelle.

Sollte der Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einer Straftat (z.B. Fahrlässige Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht) stehen, ermittelt Ihre Polizei bis zur Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft. In diesen Fällen könnten Sie gegebenenfalls auch zu einer Vernehmung geladen werden.

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