Sicher zu Hause leben

Die einen haben ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und fordern abendliches Abschließen zum Schutz vor Einbrechern und sonstigen ungebetenen Gästen, die anderen fürchten einen blockierten Fluchtweg oder Besucher müssen spätabends vom Gastgeber an den Hauseingang gebracht werden, wenn abgeschlossen ist. Aktuell hat das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-13 S127/12) hierzu eindeutig geurteilt: Haustüren in Mehrfamilienhäusern dürfen nicht verriegelt werden, wenn damit die Flucht ohne Schlüssel in einem Notfall verhindert wird. Bestehen folglich Verwalter oder auch Bewohner auf einen abgeschlossenen Haupteingang, verstoßen sie primär gegen Brandschutzvorschriften und gefährden die problemlose Flucht im Brandfall. Der Brandschutz wird damit über das Sicherheitsbedürfnis von Hausgemeinschaften gestellt. Ein möglicher Konflikt lässt sich jedoch durch selbstverriegelnde Panikschlösser beheben. Diese sind relativ problemlos ohne großartige bauliche Veränderungen nachrüstbar. Fällt die Eingangstür ins Schloss, wird diese automatisch verriegelt – jedoch nur von außen nach innen. Der Einsatz ist zudem in Kombination mit einer Gegensprechanlage möglich. Somit vereinen sich alle Anforderungen an Funktionalität (Fluchttür), Sicherheit (Einbruchsschutz) und Komfort (Gegensprechanlage) in einer Lösung, welche unkompliziert in Mehrfamilienhäusern nachzurüsten ist. Weitere Informationen zu Einbruchschutz erhalten sie hier im Internet und persönlich bei ihrer Polizeilichen Beratungsstelle Bremerhaven.

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