Polizeieinsatz in Bremerhaven-Lehe

Am heutigen Mittwoch, 19. Januar, begleitet die Polizei in Bremerhaven-Lehe eine Versammlung. Sofern sich aus dem Einsatzgeschehen polizeiliche Maßnahmen von öffentlichem Interesse oder Hinweise an die Bevölkerung ergeben sollten, wird die Ortspolizeibehörde Bremerhaven diese auf ihrem Twitter-Kanal aktuell vermelden. Der Twitter-Kanal ist erreichbar unter www.twitter.com/PolizeiBhv.

Das Versammlungsrecht ist ein grundgesetzlich geschütztes Gut, das jedem das Recht zugesteht, sich zu versammeln und seine Meinung öffentlich frei zu äußern. Dieses Recht können alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, unabhängig von den geäußerten Ansichten und Meinungen, für sich in Anspruch nehmen. Bei angemeldeten Versammlungen zeigt sich die Polizei versammlungsfreundlich, kooperativ und zurückhaltend gegenüber friedlichen Versammlungsteilnehmern.

Bildet sich eine Versammlung ohne Anmeldung, wird sie vor Ort durch die Polizei mit der Maskenpflicht und weiteren Auflagen versehen und bei Bedarf konsequent aufgelöst. Insbesondere das Nichteinhalten von Hygieneauflagen wird konsequent geahndet. Wer sich als Veranstalter oder Leiter nicht an die Anmeldepflicht hält, macht sich nach dem Versammlungsgesetz laut Paragraf 26 strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen. Wer gegen den Paragraf 26 verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

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