Neue Versicherungskennzeichen am 1. März 2025

Achtung: Am 1. März 2025 muss euer Versicherungskennzeichen von blau zu grün gewechselt werden. Wer weiter mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen gültigen Versicherungsschutz mehr und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche zahlen. Fahren ohne gültige Haftpflichtversicherung ist eine Straftat.

Das bedeutet für alle Besitzer von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen:

Besorgt euch rechtzeitig das neue, grüne Kennzeichen von Eurer Versicherung. Entfernt das blaue Kennzeichen, montiert das grüne und startet (ver)sicher(t) in die neue Saison.

Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen:

  • Kleinkrafträder wie Roller, Mopeds und Mofas
  • E-Scooter
  • S-Pedelecs
  • Segways
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge/Mopedautos/Microcars

Wir wünschen euch allzeit gute Fahrt!

Zurück