Nebel und Straßenverkehr: Das gilt es zu beachten


In diesen Tagen ist es insbesondere in den Morgen- und Vormittagsstunden neblig in Bremerhaven und umzu. Für die Verkehrsteilnehmer in Pkw und Lkw ergeben sich daraus Gefahren durch schlechte Sicht. Darum gilt es, einige Dinge zu beachten.

Generell gilt laut §3 der Straßenverkehrsordung (StVO): Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Und §17 StVO besagt: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.

Dies ist insbesondere bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht zu beachten. Das Tagfahrlicht ersetzt bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht das Abblendlicht, da die Leuchtkraft und die Ausrichtung der Tagfahrleuchten eine andere ist als beim Abblendlicht. Die Automatik, die bei Dunkelheit von Tagfahrlicht auf Abblendlicht umschaltet, kann in vielen Fällen nicht unterscheiden, welche Witterung vorherrscht. Die Sensoren nehmen auch bei Nebel oder Regen am Tag an, dass es hell genug ist, und die Tagfahrleuchten ausreichen. Hinzu kommt, dass bei zahlreichen Pkw-Modellen die Tagfahrleuchten nur vorn montiert sind. Am Heck jedoch leuchten bei diesen Modellen tagsüber keine Rücklichter. Dies kann bei schlechten Sichtverhältnissen gefährlich werden, weil dahinter fahrende Fahrzeuge diese unbeleuchteten Fahrzeuge eventuell zu spät bemerken.

Der Nebel nimmt einem die Sicht - Nebelscheinwerfer helfen hier. Viele Autos und Lastwagen sind für diese Fälle mit Nebelscheinwerfern und einer Nebelschlussleuchte ausgestattet. Mit ihrer Hilfe ist sowohl der Bereich vor dem Fahrzeug als auch der Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet, und für den nachfolgenden Verkehr entsteht eine bessere Erkennbarkeit. Doch aufgepasst: Sie dürfen diese Zusatzscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen – andernfalls droht ein Bußgeld.

Sie sollten beachten, dass der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut §17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei „erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen“ erlaubt ist. Bei normalen Sichtverhältnissen besteht die Gefahr, mit den eingeschalteten Nebelscheinwerfern andere Verkehrsteilnehmer zu irritieren oder sogar zu blenden. Keinesfalls dürfen die Nebelscheinwerfer als Ersatz für das normale Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingesetzt werden.

Wenn die Sichtweite unter 50 Meter fällt, dürfen Sie gemäß §17 StVO zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern auch die Nebelschlussleuchte einschalten - auch innerorts. Wann das der Fall ist, erkennen Sie am besten an den Leitpfosten am Straßenrand. Diese sind in Deutschland stets im Abstand von 50 Metern voneinander aufgestellt. Außerdem dürfen Sie bei angeschalteter Nebelschlussleuchte nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde. Da Sie die Nebelschlussleuchte erst bei Sichtweiten unter 50 Metern einschalten dürfen, bedeutet das: Unabhängig davon, ob Sie innerorts, außerorts oder auf der Autobahn unterwegs sind, dürfen Sie bei entsprechender Sichteinschränkung nur noch maximal 50 km/h fahren.

Zu beachten ist außerdem, dass Nebelschlussleuchte kann wegen der extremen Helligkeit zu Unfällen führen kann, wenn andere Fahrer durch missbräuchliche Verwendung dieser Beleuchtung geblendet werden. Auch dies wird mit einem Bußgeld geahndet.

Generell gilt: Fahren Sie bei schlechter Sicht vorausschauend vorsichtig und halten Sie unbedingt einen Mindestabstand von 25 Metern zum Vordermann ein. Schalten Sie für eine bessere Sichtbarkeit auch tagsüber möglichst das Abblendlicht ein. Passen Sie ihre Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen an, auch wenn die Verkehrszeichen 50 oder mehr km/h erlauben (§ 3(1) StVO). Wer als Pkw-Fahrer/in bei Sichtweiten unter 50 Metern Geschwindigkeitsverstöße begeht, muss mit mindestens einem Punkt im Verkehrszentralregister und Geldstrafen rechnen. Mit verringertem Tempo vermeiden Sie Unfälle bei unvorhersehbaren Bremsmanövern oder plötzlichem Wildwechsel auf Landstraßen.

Die Bremerhavener Polizei wünscht Ihnen eine gute Fahrt!

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