Lassen Sie sich nicht ablenken!

Alle Verkehrsteilnehmer wissen um die großen Gefahren der Ablenkung, die wenigsten von ihnen ändern jedoch ihr Verhalten. Erst wenn sie am Grab eines Verwandten, Bekannten oder eines Freundes stehen oder sie schwerstverletzt vor ihnen im Krankenbett liegt, setzt das Umdenken ein.

Das Problem begegnet uns täglich auf den Straßen. Autofahrer, die während der Fahrt das Handy bedienen, Lastwagenfahrer, die auf der Autobahn Kaffee kochen oder Frachtpapiere bearbeiten. Oder auch Radfahrer mit Kopfhörern auf den Ohren. Gleiches gilt für abgelenkte Motorradfahrer oder Fußgänger. Sie alle können durch Unaufmerksamkeit die Kontrolle im Straßenverkehr verlieren. Mit großem Glück kommen sie auf ihre „Spur“ zurück, nicht selten endet der unnötige Leichtsinn jedoch in einer Katastrophe.

Folgende Botschaften sind uns daher besonders wichtig:

  • Ablenkung am Steuer verringert die Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen und verlängert die Reaktionszeiten.
  • Die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko um mindestens das Vierfache.
  • Die Erhöhung des Unfallrisikos gilt für Fahranfänger und erfahrene Autofahrer in gleichem Maße.
  • Telefonieren und das Texten während der Fahrt ist genauso gefährlich wie das Fahren mit 0,8 - 1 Promille Blutalkohol.

Was stellen wir immer wieder fest:

  • Etwa die Hälfte aller Autofahrer benutzt das Mobiltelefon während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung.
  • Durchschnittlich jeder sechste Autofahrer verfasst Textnachrichten während der Fahrt, jüngere Fahrer noch häufiger.
  • Durchschnittlich jeder vierte Fahrer bedient sein Navigationsgerät während der Fahrt.
  • Mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle steht im Zusammenhang mit Ablenkung im Straßenverkehr.
  • Die Nutzung eines Smartphones führte häufig zu einem Verkehrsunfall.
  • Alle Tätigkeiten, die physisch, psychisch oder emotional ablenken, führen oder können zu Verkehrsunfällen führen.

SMS schreiben, filmen, fotografieren: Nicht nur Telefonieren am Steuer ist verboten

Aus der Formulierung des Handyverbots im Bußgeldkatalog wird ersichtlich, dass es nicht nur für das Telefonieren am Steuer ein Bußgeld gibt, sondern auch wenn Sie andere Funktionen auf Ihrem Handy wie SMS schreiben, Fotos machen usw. nutzen. Generell hat das Handy während der Fahrt bzw. bei laufendem Motor nichts in den Händen des Fahrers zu suchen.

Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt: 100 Euro + 1 Punkt

... mit Gefährdung: 150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

…mit Sachbeschädigung: 200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot


Versicherungsschutz wird riskiert

Neben einem Bußgeld, drohen Fahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, auch ein Punkt und sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Schließlich handelt man fahrlässig. Zwar wird von vielen KfZ-Versicherern ein selbstverursachter Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeglichen, doch nicht wenige Tarife schränken gerade diesen Schutz ein, wenn der Autofahrer einen Unfall aufgrund von Telefonieren am Steuer oder anderer Handynutzung am Steuer verursacht hat.

Handy-Bußgeld: Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot während der Fahrt

Da Radfahrer im Verkehrsrecht ebenfalls als Fahrzeugführer angesehen werden, ist es auch ihnen verboten, während der Fahrt ohne Freisprechanlage oder Headset zu telefonieren. Radfahrer, die weder über eine Freisprecheinrichtung oder Headset verfügen bzw. nicht benutzen wollen, müssen deshalb zum Telefonieren anhalten. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die weitere Handybenutzung auf dem Fahrrad. Denn analog zum Autofahrer ist es auch dem Radler untersagt, beispielsweise einen eingehenden Anruf wegzudrücken, da er selbst bei freihändiger Fahrt (was auch nicht erlaubt ist) das Handy nicht benutzt werden darf. Radfahrern, die während der Fahrt das Handy benutzen, droht ein Bußgeld von 55 Euro.

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