Interessante Verkehrskontrolle

Am Morgen des 30.04.2019 geriet ein Streifenwagen der Bremerhavener Polizei im Ortsteil Fischereihafen kurzfristig in einen Sandsturm. Gegen 10.00 Uhr fuhr ein großer Trecker in der Straße Am Luneort vor den Beamten. Durch den Fahrtwind prasselte eine erhebliche Menge Sand von der Ladefläche des Anhängers auf den Streifenwagen. Die Mulde war ohne Abdeckung bis weit über die Bordwände hinaus beladen. Grund genug für eine Verkehrskontrolle am ehemaligen Flughafen.
Dabei wurden erhebliche Mängel entdeckt. Neben der mangelhaften Ladungssicherung fielen den Polizisten gleich die stark abgenutzten Spezialreifen auf. Bei einem Pneu war bis über die Verschleißgrenze hinaus keine ausreichende Profiltiefe mehr erkennbar. Hinsichtlich des Beladungszustandes gab der Treckerfahrer dem Baggerfahrer auf dem Spülfeld die Schuld. Er soll schon immer zu viel Sand aufgeladen haben. Aber die größeren Probleme sollten erst noch kommen. Der Fahrer musste sich belehren lassen, dass hier kein landwirtschaftlicher Verkehr mehr vorliegt. Wer gewerblich Sand für andere von einer Baustelle zur einer anderen fährt, betreibt gewerblichen Güterkraftverkehr und braucht dafür eine Genehmigung. Der Fahrer unterliegt dann auch anderen Vorschriften, wie z.B. den Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonalrechts und sein Trecker braucht einen Fahrtenschreiber. Das war leider nicht gegeben. Auch der vom Fahrer vorgelegte Führerschein hatte nicht die vorgeschriebenen Einträge. Der 22-Jährige verfügte nur über die Führerscheinklasse T, die ihn zu Fahrten im land- und forstwirtschaftlichen Verkehr berechtigte. Die hier erforderliche Führerscheinklasse CE hatte der Mann nicht. Auch eine notwendige Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz war nicht vorhanden. Zum Schluss wurde sein Gefährt noch auf einer geeichten Waage gewogen. Dabei stellte sich heraus, dass die Fahrzeugkombination mit ca. 6 Tonnen Sand überladen war.
Entsprechend der Mängel sind die Konsequenzen nicht unerheblich. Neben den Ordnungswidrigkeiten wegen der Ladungssicherung, der Überladung und den Reifenmängeln, kommen die Verstöße gegen die EG/EU-Verordnungen wegen nicht genehmigten Güterverkehrs und den Verstößen nach dem Fahrpersonalrecht noch hinzu. Eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekam nicht nur der Fahrer, sondern auch der Firmeninhaber (Halter=anordnen). Die Weiterfahrt wurde untersagt.

 

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