Halloween ohne gefährliche Streiche

 

 

Heute ist es wieder soweit: Es ist Halloween! Vor allem Kinder und Jugendliche gehen in schaurigen Kostümen von Tür zu Tür, um mit dem Spruch „Süßes oder es gibt Saures“ Taschen und Tüten mit Süßigkeiten füllen zu lassen.

Für die meisten ist es ein lustiger Spaß, der in den vergangenen Jahren jedoch in Einzelfällen die Grenzen des „guten Geschmacks“ überschritten hat.

Wer beispielsweise Mülltonnen auf die Straße rollt oder Kanaldeckel aushebt und entfernt, kann wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ strafrechtlich belangt werden. Stein- und Eierwürfe auf fahrende Fahrzeuge können schwerwiegende Verkehrsunfälle verursachen und haben mit Spaßvergnügen nichts mehr zu tun. Selbst Eierwürfe gegen Hauswände und andere Verschmutzungen können den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen und sollten schon aus Respekt vor dem Eigentum anderer unterlassen werden.

Darum gilt: Fantasievolle Ideen sind gefragt und ein „gruseliger Schauer“ darf auch dabei sein, aber denken Sie dabei auch an diejenigen, die unvermittelt auf die „schaurigen“ Darbietungen gestoßen werden…

Und noch ein Tipp für Eltern, deren kleine Kinder um süße Gaben bitten: Sie sollten die kleinen Hexen und Vampire mit Taschenlampen und Reflektoren an der Kleidung ausstatten, damit andere Verkehrsteilnehmer sie rechtzeitig in der Dunkelheit erkennen können. Und – es sollte immer eine erwachsene Begleitperson bei ihnen sein.

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