Grünpfeil - warten oder weiterfahren?

Der Grünpfeil - nicht zu verwechseln mit dem Grünen Pfeil in einer Ampelanlage - ist laut Straßenverkehrsordnung ein Ergänzungsschild an einer Ampel, das dazu dient, Fahrzeugen, die an einer Kreuzung nach rechts abbiegen möchten, die Wartezeit zu verkürzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht.
Es besteht jedoch keine Pflicht zum Rechtsabbiegen, wenn dieses Zusatzschild montiert ist.
Im Prinzip verhält man sich bei einem Grünpfeil (Zeichen 720) wie bei einem STOP-Schild. Jedes einzelne Fahrzeug fährt bis zur Haltelinie vor, bleibt stehen und fährt erst nach rechts, wenn gesichert ist, dass weder Fußgänger noch der Querverkehr behindert oder gefährdet wird. Dies gilt auch, wenn die Querstraße, in die man einbiegen möchte, scheinbar vollkommen leer ist. Man muss immer erst an der Haltelinie stoppen.
Entspricht die markierte Haltelinie nicht der Sichtlinie (also dem Bereich von dem die Straße, in die eingebogen werden soll, komplett einzusehen ist), sollte an dieser Linie erneut abgestoppt werden um sicher zu gehen, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Bei Missachtung dieser Regelungen drohen Geldbußen zwischen 35 Euro (Behinderung) und 70 Euro (abgebogen ohne vorher anzuhalten).180 Euro können bei einem Unfall fällig werden. Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 8 bis 10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).
Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.
'Grünpfeile' gibt es in Bremerhaven z.B. in der Columbusstraße an der Kreuzungen H.-H.-Meier-Straße oder Kirchenstraße, sowie in Wulsdorf in der Weserstraße/Deichhämme.
Der Grünpfeil ist eigentlich ein "Relikt" der ehemaligen DDR-Straßenverkehrsordnung. Dort wurde er bereits im Jahre 1978 eingeführt. Zur Wiedervereinigung 1990 wurden nicht alle Schilder rechtzeitig abgebaut. Mit einer Ausnahmeregelung sollten sie noch maximal ein weiteres Jahr Bestand haben.