Gefahr von Glühnwein nicht unterschätzen

Einer geht doch ...
In diesen Tagen verabredet man sich gern zu einem Treffen auf dem Bremerhavener Weihnachtsmarkt. Eine gute Gelegenheit, alte Freunde wiederzutreffen. Schnell kommt man dabei in ‚Schnack‘. Passend zur Jahreszeit werden Sie vielleicht zu einen Heißgetränk eingeladen oder möchten selbst mal einen ausgeben.
Vor allem wenn es kalt wird, locken Glühwein, Rum-Punsch oder Helgoländer Eiergrog.
Autofahrer sollten nach dem Genuss dieser Getränke nach der Devise: „Wer fährt, trinkt nicht - wer trinkt, fährt nicht“ handeln.
Bereits ein einziger Becher der alkoholischen Getränke kann die Fahrtauglichkeit erheblich herabsetzen.
Wer sich auf dem Weihnachtsmarkt alkoholhaltige Getränke schmecken lässt, für den ist der Heimweg im eigenen Auto tabu. Schon der Glühwein hat im Schnitt einen Alkoholgehalt von sieben bis zehn Prozent. Wer unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln fährt, riskiert nicht nur seinen Führerschein und seine Gesundheit. Jeder Fahrer hat auch Verantwortung für seine Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Glühwein ist ein unkalkulierbares Risiko für Autofahrer
Glühwein, Grog und Punsch sind die Klassiker unter den Getränken auf den Weihnachtsmärkten. Wir warnen davor, die Auswirkungen der Getränke auf die Fahrtüchtigkeit zu unterschätzen und raten Ihnen, anstatt mit dem eigenen Auto mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Weihnachtsmarkt zu fahren.
Der Führerschein ist nicht erst bei einem Promillewert von 0,5 weg, sondern wird bei einem Verkehrsunfall oder alkoholtypischen Fahrfehlern bereits ab 0,3 Promille sichergestellt/beschlagnahmt. Nach Erfahrungen unserer Verkehrsrecht-Spezialisten kennen viele Autofahrer lediglich 0,5-Promille als Grenze für eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man jedoch mit 0,3 oder 0,4 Promille einen Fahrfehler begeht oder sogar einen Unfall verursacht, gilt das als ein 'alkoholbedingter' und der Führerschein ist erst mal weg. Ein Becher Glühwein mit einer Alkoholkonzentration von zehn Prozent ist etwa vergleichbar mit einer Flasche Bier. Wir raten Ihnen, sich nicht auf ihr Gefühl zu verlassen. Bereits nach einem Glühwein kann je nach Rezeptur und Alkoholgehalt etwa bei einem 80 Kilogramm schweren Mann die Alkoholkonzentration im Blut über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen.
Noch gefährlicher wird es, wenn neben Alkohol noch Medikamente gegen eine Erkältung oder Grippe eingenommen werden. Dabei können unkalkulierbare Wechselwirkungen auftreten, die die aktive und sichere Teilnahme am Straßenverkehr bereits nach geringen Mengen Alkohol unmöglich machen.
Wer mit einem Alkoholgehalt von 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und zwei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Viele Verbraucher hängen dem Irrglauben an, dass Glühwein durch Erhitzen sofort an Alkohol verliert. Auf Weihnachtsmärkten wird der Glühwein der Prüforganisationen zufolge aber in der Regel auf Temperaturen um die 70 Grad erhitzt - zu wenig, um Alkohol zu verlieren. Dieser verflüchtigt sich den Angaben zufolge erst ab 78 Grad Celsius. Niemand sollte sich also einreden, ohne Folgen das ein oder andere Glas mehr trinken zu können - zumal nie klar ist, wie hochprozentig der Glühwein wirklich ist.