Fahrzeugscheiben enteisen

Schnee, Eis und Frost fordern Autofahrer heraus und verlangen ein besonders achtsames Verhalten im Straßenverkehr. Schlechte Sichtverhältnisse und glatte Straßen stellen schwierige Fahrbedingungen dar. Rücksichtsvolles Fahren und das Beachten von Verkehrsregeln sind daher vor allem in der kalten Jahreszeit von großer Bedeutung. Es reicht es nicht, ein Guckloch auf der Fahrerseite freizukratzen und dann mit tosendem Gebläse und eingeschalteter Heizung die ersten Kilometer zu kriechen, bis alles abgetaut ist.
Wer diesen bequemen Weg wähle, erhöht die Unfallgefahr und kann dafür mit einem Bußgeld bestraft werden.
Um sich die Räumarbeit am eigenen Fahrzeug zu erleichtern, lässt so mancher Autofahrer gern den Motor im Stand laufen. Gemäß § 30 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist aber auch das wegen der Lärm- und Abgasbelästigung verboten. Daher hilft nur eins: Warm anziehen und alle Scheiben mit dem Eiskratzer bearbeiten, bis eine ungehinderte Rundumsicht möglich ist.
Unser Tipp:[nbsp]
Vor dem Start sollte außerdem mit einem Handfeger die Schneeschicht von den Scheinwerfern, dem Kennzeichen sowie dem Fahrzeugdach, der Motorhaube und dem Kofferraumdeckel gefegt werden. Ansonsten können sich während der Fahrt Schneehauben lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch die eigene Sicht ist gefährdet, beispielsweise wenn durch eine starke Bremsung Schnee vom Dach auf die Scheibe rutscht.
Winterlichen Guckloch-Fahrern droht ein Bußgeld
Vor Fahrtantritt müssen Sie Scheiben, Lichter und das Kennzeichen von Eis und Schnee befreien. Wenn Sie noch keinen Eiskratzer und Handfeger besitzen, legen Sie sich für den nächsten Winter auch dieses Zubehör an, um Autoscheiben enteisen zu können. Wenn Sie die Scheiben enteisen, können Sie den Verkehr viel besser überblicken.
Gefahr durch Eis und Schnee auf LKW
Durch Niederschlag kommt es zu oft unbemerkten Eis- und Schneeansammlungen auf LKW und Anhängerdächern. Das kann schnell zur Gefahr werden. Unkontrolliert können sich Eisplatten lösen und sowohl den nachfolgenden, als auch den Gegenverkehr gefährden. Herunterfallendes Eis ist auch oft Ursache für Verkehrsunfälle. Durchschlägt eine Eisscholle eine Windschutzscheibe, kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
Winterreifen aufziehen
Winterreifen sind bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Eis und Schnee in Deutschland Pflicht. Halten Sie sich hieran nicht und fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen, müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Auf den Reifen muss sich die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) befinden. Zusätzlich ist teilweise das Schneeflockensymbol auf den Reifen vermerkt. Es ist zu empfehlen, zwischen Oktober und Ostern mit Winterreifen zu fahren. Überprüfen Sie die Profiltiefe; sie sollte mindestens 1,6 mm betragen. Die Winterreifen garantieren keine hundertprozentige Sicherheit. Es kann trotzdem zu Schlitterbewegungen und daraus folgenden Auffahrunfällen kommen. Auch können durch entstandene Schlaglöcher in der Straße mechanische Schäden am Auto entstehen.
aus dem Bußgeldkatalog:
Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (innerorts) 25 €
Obwohl die Sicht durch Schneefall behindert war, Abblendlicht nicht eingeschaltet (außerorts) 60 € 1 Punkt
...mit Gefährdung 75 € 1 Punkt
...mit Sachbeschädigung 90 € 1 Punkt
Auto warmlaufen lassen 10 €
Nur "Guckloch" in der Frontscheibe freigekratzt 10 €
Autodach nicht von Schnee befreit 25 €
Mit zugeschneitem Kennzeichen gefahren 5 €