Gefahr durch Laserpointer
Hinweise
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Laserpointer sind keine Spielzeuge und gehören nur in verantwortungsvolle Hände!
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Den Laserstrahl niemals auf Personen richten, schon gar nicht ins Gesicht oder direkt in die Augen!
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Wenn Sie sich einen Laserpointer kaufen wollen, achten Sie unbedingt auf die Klassifizierung. Kaufen Sie keine Billigwaren ohne entsprechende Kennzeichnungen über die Stärke des Laserstrahls. (Beschränkung von einem mW beachten!)
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Verwenden Sie den Laserstrahl nicht im Straßen- und Flugverkehr! Dies kann nicht nur Unfälle hervorrufen, sondern je nach Auswirkung auch strafrechtliche Folgen haben.
Aus aktuellem Anlass weist die Polizei auf die Gefahr bei einer unsachgemäßen Benutzung durch sogenannte Laserpointer hin. Am vergangenen Donnerstag, 2. März 2017 blendete ein 17-Jähriger eine 17-Jährige und deren Mutter in die Augen. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.
Hier sei noch einmal ausdrücklich gewarnt, den Laserpointer als Spielzeug zu missbrauchen! Wenn Sie Spielzeuggeräte erwerben, die mit einem Laserstrahl ausgestattet sind, achten Sie auf eine Kennzeichnung als Typ 1 Laserpointer. Geräte des Typ 1 werden frei verkauft und finden sich u.a. in Elektrogeräten wie einem CD- oder DVD-Player wieder. Eine Leistung von mehr als einem Milliwatt (mW) sollte unbedingt vermieden werden!
Die unsachgemäße Anwendung eines Laserpointers kann gefährliche Folgen haben!
Leuchtet man Personen auch nur kurz mit dem Laserstrahl in das Auge, ist es möglich, dass Verbrennungen an der Netzhaut entstehen. Je nach Leistung des Laserpointers können diese zum Erblinden führen. Eine kurzfristige Schädigung für das Auge tritt im jeden Fall auf.
Folgende Hinweise bei der Benutzung von Laserpointern sind unbedingt zu beachten:
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Laserpointer sind keine Spielzeuge und gehören nur in verantwortungsvolle Hände!
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Den Laserstrahl niemals auf Personen richten, schon gar nicht ins Gesicht oder direkt in die Augen!
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Wenn Sie sich einen Laserpointer kaufen wollen, achten Sie unbedingt auf die Klassifizierung. Kaufen Sie keine Billigwaren ohne entsprechende Kennzeichnungen über die Stärke des Laserstrahls. (Beschränkung von einem mW beachten!)
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Verwenden Sie den Laserstrahl nicht im Straßen- und Flugverkehr! Dies kann nicht nur Unfälle hervorrufen, sondern je nach Auswirkung auch strafrechtliche Folgen haben.
Werden Fahrzeugführer durch einen Laserstrahl geblendet, erlischt für wenige Millisekunden das Augenlicht- man kann die Straße und die aktuelle Verkehrslage nicht mehr erfassen. Dadurch können brenzlige Situationen entstehen, die nicht selten einen Unfall zur Folge haben. Zu den Schädigungen am Auge, die eine schwere Körperverletzung verursachen können, kommen weitere Straftatbestände wie der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die strafrechtlich verfolgt werden.