Parzellenbrand im Weg 10 - Brandsursachen zu weiteren Fällen aufgeklärt

Im Weg 10 kam es am Freitagmorgen zu einem Parzellenbrand, bei dem das betroffene Gartenhäuschen dem Feuer zum Opfer fiel. Die Polizei geht von einer vorsätzlichen Brandlegung aus.
Zeugen hatten das Feuer bemerkt und die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei alarmiert. Als die Beamten das schwer zugängliche Grundstück erreichten, brannte das Parzellenhaus bereits in voller Ausdehnung. Angrenzende Büsche und Sträucher waren ebenfalls in Brand geraten. Zu retten gab es an der Laube nichts mehr, die Flammen haben sie komplett zerstört. Unmittelbar nach den Löscharbeiten hat die Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen. Sie geht von Brandstiftung aus. Die Schadenshöhe kann noch nicht beziffert werden. Hinweise nimmt die Polizei unter Telefon 953 4444 entgegen.

Die Bekämpfung vorsätzlicher Brandlegungen im gesamten Stadtgebiet hat allerhöchste Priorität und ist Behördenschwerpunkt der Arbeit der Ortspolizeibehörde. In der „Besonderen Aufbauorganisation - Feuer“ (BAO Feuer) gehen die Beamten Spuren und Hinweisen nach und überprüfen Tatzusammenhänge. Inzwischen konnten zu einer Reihe von Branddelikten Tatverdächtige ermittelt werden (wir berichteten).

Mit der „BAO Feuer“ hat sich die Polizei organisatorisch und personell besonders auf die Lage eingestellt. Die Beamten untersuchen die jeweiligen Brandorte, nehmen in Teams Ermittlungen auf und setzen sich intensiv mit den möglichen Tätergruppen auseinander. Dazu gehören auch die Vernehmungen und die Suche nach Mittätern, Zeugen und Beweismitteln. In diesem Zusammenhang wird, wie auch im aktuellen Fall der Brand im Weg 10, geprüft, ob es Zusammenhänge mit anderen Branddelikten gibt. Noch ist es aber nach diesem Parzellenbrand im Weg 10 zu früh, um hierzu eine Aussage treffen zu können.

Aber nicht nur die Ermittlung von Straftätern hat einen hohen Stellenwert bei der Bekämpfung des Deliktsphänomens, sondern auch vorbeugende Maßnahmen spielen eine wesentliche Rolle bei der polizeilichen Arbeit. Polizeibeamte sind im Stadtgebiet unterwegs, um auf Missstände aufmerksam zu machen, die potentielle Täter nutzen könnten, um unentdeckt Brände zu legen.

Zu einer Reihe von Bränden, zu denen die Polizei die Ursachen untersucht hat, stehen jetzt die Ergebnisse fest. Dabei spielte der fahrlässige Umgang mit Feuer ebenso eine Rolle, wie ein technischer Defekt, aber auch eine absichtliche Brandlegung war ein Ergebnis der Ermittlungen.

Am 18. April 2019 wurden die Polizei und Feuerwehr in die Auguststraße gerufen. Dort brannte eine Hausfassade. Die Untersuchungen der Polizei haben ergeben, dass bei der Bekämpfung von Ameisen unsachgemäß mit offenem Feuer umgegangen wurde. So geriet die Fassade in Brand und beschädigte die Bausubstanz.

Auch bei einem Mülleimerbrand in der Steubenstraße, am 18. April 2019, kurz nach 19 Uhr, geht die Polizei nach ihren Feststellungen von einer fahrlässigen Brandlegung aus. Dort war der Schaden auf den Mülleimer begrenzt, der an einer Hausfassade angebracht war.

Die Nachforschungen zu zwei Bränden, die innerhalb kurzer Zeit an einem Parzellenhäuschen im Weg 22 ausgebrochen waren, erbrachten ebenfalls ein Ergebnis. Am Abend des 18. April 2019 wurden die Einsatzkräfte gerufen, weil es in einem hinteren Teil der Laube brannte. Im Laufe der Nacht wurde ein weiteres Mal Feuer auf dem Gelände entdeckt. Die Ermittlungen ergaben, dass nicht ausgekühlte Grillkohle für das erste Feuer verantwortlich war. Für den folgenden Brand in der Nacht gibt es keine Hinweise auf eine weitere Brandlegung. Hier wird davon ausgegangen, dass sich ein noch vorhandenes Glutnest entzündet haben dürfte.

Ein Technischer Defekt war ursächlich für ein Feuer in der Neidenburger Straße, am 21. April 2019. Dort brannte eine Fertigbaugarage komplett aus.

Der brennende Zeitungsstapel, der in der Nacht zum 23. April 2019 von Anwohnern im Hausflur entdeckt wurde, muss nach Mitteilung der Polizei vorsätzlich gelegt worden sein. Der Stapel lag im Flur des Mehrfamilienhauses. Der Zugang zum Haus war nicht geschlossen, so dass jedermann die Möglichkeit hatte, hineinzugehen.

Die Polizei rät deshalb:
Schließen Sie immer die Hauseingangstür, so dass niemand von außen hineingehen kann, verschließen Sie sie aber nicht, damit die Fluchtwege für Hausbewohner immer frei bleiben.

Stellen Sie keine Gegenstände in Hausfluren oder Treppenräumen ab. Dazu gehören auch Zeitungsstapel und Kartons. Sie bieten leicht die Gelegenheit in Brand zu geraten und die Fluchtwege zu versperren.

Achten Sie bei der Entsorgung von Sperrmüll darauf, diesen nicht direkt an Hauswänden, Unterständen und Carports abzulegen. Und stellen Sie ihn erst am Tag der Abholung vor das Haus. So vermeiden Sie, dass über Nacht Schäden entstehen. Die Polizei weist daraufhin, dass das vorzeitige Herausstellen des Sperrmülls am Tag vor der Abfuhr eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Die Polizei und das Bürger- und Ordnungsamt werden auch zukünftig auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten, aber auch Hausbewohner auf mögliche Gefahren hinweisen, in dem sie das persönliche Gespräch an der Haustür und in Parzellengebieten suchen.

Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit noch ein Hinweis: Lassen Sie beim Umgang mit offenem Feuer, beim Grillen und/ oder der Entsorgung von Zigarettenkippen etc. besondere Vorsicht walten.

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