Ohne Zulassung unterwegs

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 1. November, gegen 00.25 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung in der Cherbourger Straße ein Pkw auf, nach dem bereits am Mittwoch nach einer vermuteten Trunkenheitsfahrt gefahndet wurde.

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 33-jährige Fahrer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass das Fahrzeug nicht zugelassen war. Nach einem positiven Atemalkoholtest wurde durch einen Arzt bei dem 33-Jährigen eine Blutentnahme durchgeführt.

Er muss nun mit einer Strafanzeige wegen Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss und dem Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

Den 19-jährigen Beifahrer des 33-Jährigen, der nach seinen eigenen Angaben Eigentümer des nicht zugelassenen Pkw ist, erwartet ebenfalls eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz (Ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet).

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