Was ist, wenn ich eine Person vermisse?

Lebenslage

Bei der Polizei gelten Personen unter 18 Jahren, bei denen grundsätzlich von einer Gefahr ausgegangen wird, bei unbekanntem Aufenthaltsort in den meisten Fällen sofort und Erwachsene nur bei einer akuten Gefahr für Leib und Leben (z.B. Suizidabsicht, Krankheit) und unbekanntem Aufenthaltsort als vermisst.

Was können Sie machen?

Kontaktieren Sie die Polizei über den kostenlosen Notruf 110 oder geben Sie eine Vermisstenanzeige an der nächsten Polizeidienststelle auf.

Fragen Sie vorher bei Bekannten und Freunden nach, ob die vermisste Person gesehen wurde oder sich dort aufhält. Überprüfen Sie selbst mögliche Aufenthaltsorte.

Bei der Anzeigenerstattung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • mögliche Aufenthaltsorte der vermissten Person

  • eigene Erreichbarkeiten sowie von Bekannten und Freunden

  • ggf. Liste mit benötigten Medikamenten

  • aktuelles Foto der vermissten Person

  • wo, wann und von wem die vermisste Person zuletzt gesehen wurde

  • Kleidung der vermissten Person, sowie mitgeführte Gegenstände (Rucksack, Fahrrad, Regenschirm, etc.)

  • nähere Umstände bezüglich des Verschwindens, soweit diese bekannt sind

Teilen Sie ebenfalls mit, ob es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist, dass die derzeit vermisste Person abgängig war, auch wenn dies damals nicht der Polizei mitgeteilt wurde.

Wie es weitergeht

Die Maßnahmen der Polizei sind je nach Lage des Falles unterschiedlich. Je nach Einschätzung der Gefährdungslage wird beispielsweise eine Suchaktion organisiert, an dem Ort, an dem er/sie zuletzt gesehen wurde oder vermutet wird. Hat die Polizei keinen Erfolg, kann eine bundesweite Fahndung ausgegeben werden.

Wenn sich die vermisste Person bei Ihnen meldet oder wieder zurückkehrt, teilen Sie dies bitte umgehend der Polizei mit.